1. Mitwirkung bei Abschlüssen von Tarifverträgen und Beratung im Arbeits- und Tarifrecht
Jedes Jahr wird mit den Gewerkschaften neu über die verschiedenen Tarife verhandelt: Lohn, Urlaubsgeld, tarifliche Sondervergütungen, Vermögenswirksame Leistungen oder Weihnachtsgeld um nur einige zu nennen. Gar nicht so einfach, dabei den Überblick zu behalten. Die Tarifexperten der Kreishandwerkerschaft vertreten Ihre Interessen:
- Wir beraten Sie über vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, damit Sie sachgerechte Entscheidungen treffen können.
- Wir entwerfen für Sie individuelle Verträge.
- Wir informieren Sie über Veränderungen.
- Wir beraten Sie gerne, damit in Ihrem Betrieb alles reibungslos läuft.
2. Wir vertreten Ihr Recht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten
Wer Recht hat, sollte auch Recht bekommen! Doch das beste Recht nützt wenig, wenn es vom Laien nicht mit den richtigen Mitteln geltend gemacht werden kann. Es ist gut, wenn der Spezialist der Kreishandwerkerschaft diese Arbeit ohne zusätzliche Kosten abnimmt und dem Betriebsinhaber so die Zeit für wichtige Aufgaben im Unternehmen freihält. Unsere Fachleute vertreten Sie bei Gericht oder bewahren Sie vor aussichtslosen Prozessen.
Gerade im Handwerk, wo Chef und Mitarbeiter meist eng zusammenarbeiten, kommt dem Betriebsklima eine bedeutsame Rolle zu. Hier können Konflikte auftreten – personelle Probleme sind zu lösen. Die Kreishandwerkerschaft berät und hilft kostenlos bei allen Arbeits- und Tarifrechtlichen Vorgängen, nimmt die Interessen der Mitgliedsbetriebe gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften wahr und vertritt Sie vor den Arbeitsgerichten.
3. Wir fördern, betreuen und überwachen die berufliche Aus- und Weiterbildung
Die Leistungsfähigkeit des Handwerks hängt entscheidend davon ab, dass fachliches Wissen und berufliches Können ständig den neusten Anforderungen angepasst werden.Getreu dem Motto: „Je besser der Nachwuchs, desto besser Ihre Zukunft“. Kaum ein Handwerksbetrieb kann heute noch alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. Damit aber auch in Zukunft in Handwerksbetrieben erstklassig ausgebildete Mitarbeiter verfügbar sind, nimmt unsere Innung ihren Bildungsauftrag sehr ernst. „Überbetriebliche Lehrwerkstätten“ lautet die Lösung. Sie werden in eigener Trägerschaft oder in Kooperation mit anderen handwerklichen Organisationen betrieben.
Weiterbildung
Den Betriebsinhabern, ihren Mitarbeitern sowie den Unternehmerfrauen im Handwerk bieten wir technische und kaufmännische Fortbildungslehrgänge zur ständigen Aktualisierung ihrer Kenntnisse an.
Prüfungswesen
Nur strenge Prüfungen garantieren einen hohen Leistungsstandard Ihrer Mitarbeiter. Prüfungen sind deshalb ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Kreishandwerkerschaft. Wir organisieren die Prüfungen für die Prüfungsausschüsse unserer Innungen von A bis Z. Während Nichtinnungsmitglieder den vollen Gebührensatz für Prüfungen sowie Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zu zahlen haben, sind diese bei Innungsmitgliedern ganz oder zum Teil im Innungsbeitrag enthalten.
4. Wir kämpfen gegen Schwarzarbeit
Schwarzarbeiter sind eine Bedrohung für die Wirtschaft und damit auch für jeden Handwerksbetrieb. Selbstverständlich, dass wir als Kreishandwerkerschaft der Schwarzarbeit den Kampf angesagt haben.
5. Als Innungsbetrieb erhalten Sie Konditionen wie ein Großabnehmer
Die Kreishandwerkerschaft und auch die Fachverbände handeln für ihre Mitglieder günstige Rahmenkonditionen aus. Die einzelnen Partner gewähren Rabatte und Sonderkonditionen.
Einige Beispiele:
- Firmenticket im Bereich des VRR
- Vodafone
- MEWA Berufskleidung
- Harmuth Entsorgung
- Firmenvertragsrechtschutz über ALLRECHT-Rechtschutzversicherung
- Kfz-Versicherung über SIGNAL-IDUNA
Zusätzliche Rahmenverträge halten die Fachverbände für Sie bereit.
Beispiel Auszubildende
Gebühren für Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2
Gewerbliche Auszubildende
Mitglieder | Gesellenprüfung Teil 1 | 100 € | ||
Mitglieder | Gesellenprüfung Teil 2 | 150 € | ||
Nichtmitglieder | Gesellenprüfung Teil 1 | 250 € | ||
Nichtmitglieder | Gesellenprüfung Teil 2 | 350 € |
Gebühren für Überbetriebliche Ausbildung
Mitglieder | Azubi | 30 € | ||
Nichtmitglieder | Azubi | 170 € |
Zusätzliche Leistungen (Speziell für Friseurbetriebe)
Diese Leistungen sind ebenfalls im Innungsbeitrag enthalten.
- vergünstigte GEMA-Gebühren
- Fachzeitschrift des TERRA-Verlags
Das Jahr des Beitritts zur Friseur-Innung Oberhausen ist als „Schnuppermitgliedschaft“ beitragsfrei.